Schon die ersten 30 Minuten können entscheidend sein! Die Experten von Kroll Ontrack haben die Erfahrung gemacht, dass ein sehr hoher Prozentsatz der Beweiskraft elektronischer Medien schon in den ersten 30 Minuten verloren geht - auf Grund falscher Behandlung der Daten und Geräte und falscher Einschätzung beziehungsweise Nicht-Erkennen der Situation. Da sich lediglich vermuten lässt, worum es sich bei den so vernichteten Indizien gehandelt haben könnte - beispielsweise Anzeige des Bildschirms oder die flüchtigen Informationen, die sich aus dem Inhalt des Arbeitsspeichers ergeben - ist der Schaden der durch Unwissenheit und fehlende Professionalität verursacht wurde oftmals sehr hoch.
Bedenken Sie, dass sichergestellte Rechner und Datenspeicher später oft die einzigen verfügbaren Indizien beinhalten. Nur mit Hilfe der Computer Forensik können Sie im Zweifelsfall die entscheidenden Beweise sichern. Computer Forensik ist das zentrale Element für seriöse Beweissicherung und fundierte Analyse des verfügbaren Materials, und der Computer Forensik Experte ist der kompetente Partner im Kampf gegen die Zunahme von Wirtschaftskriminalität im vertraulichen Umfeld des Unternehmens.
Was ist vor der Beauftragung einer internen Ermittlung zu beachten? Bevor eine interne Ermittlung initiiert wird, sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:
Ist der Anfangsverdacht oder die Hinweise ausreichend genug um sofort eine Strafanzeige zu erstatten?
Besteht die Möglichkeit, dass es sich um eine Falschinformation handelt? Ein falscher Verdacht kann die Existenz bzw. den Ruf eines Menschen durchaus zerstören! Besteht ein Verdacht auf Mobbing, Intrigen oder gibt es andere Gründe?
Was wollen Sie erreichen und wo liegen die Prioritäten?
Sollten vorab interne, eigene Ermittlungen durchgeführt werden um genügend "Beweise" zu finden, die eine Strafanzeige rechtfertigen?
Bitte berücksichtigen Sie, dass die oberste Priorität der Strafverfolgungsbehörden die Ermittlung und die Sanktionierung des oder der Täter ist. Für Sie allerdings dürfte die oberste Priorität wahrscheinlich die Schadensbegrenzung und im besten Fall eine Wiedergutmachung sein.
Wer untersucht was oder wen? Besteht eine Konfliktsituation?
Ist der/die mit der Untersuchung beauftragte Mitarbeiter/in in einer Konfliktsituation?
Ist der/die Mitarbeiter/in mit dem Verdächtigten befreundet, verwandt, verschwägert, von ihm abhängig (Vorgesetzter) oder auf "Kriegsfuß"?
Im Zweifelsfall am besten gleich externe Experten beauftragen. Oftmals ist es empfehlenswert externe, neutrale Experten zu Rate zu ziehen, deren Aussage vor Gericht eine höhere Glaubwürdigkeit hat.
Was darf untersucht werden?
Datenschutzbestimmungen beachten: Inhalte von E-Mails und die Nutzung des Internet unterliegen den Telekommunikationsgesetzen und dürfen daher nur eingeschränkt untersucht werden.
Gibt es eine interne Betriebsvereinbarung über die Nutzung privater E-Mails und Internet? Schalten Sie den Datenschutzbeauftragten, den Betriebsrat oder die Rechtsabteilung ein und holen Sie nötigenfalls Rechtshilfe von Außen.
Die Originaldaten bleiben unangetastet, gearbeitet wird ausschließlich mit einer bitgenauen forensischen Kopie (Image) des Originaldatenträgers!
Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation aller Arbeitschritte, dass ein Gegengutachter später auf das gleiche Ergebnis kommt (Gewährleistung der Reproduzierbarkeit).