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Unternehmen unterschätzen die Gefahr von innen.
Über E-Mails hält man private Kontakte, tauscht die neusten Informationen aus, verabredet sich oder … verschickt vertrauliche Firmeninterna, was letztendlich eine Straftat darstellt.
Soweit vom Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsanlagen erlaubt oder diese nicht explizit ausgeschlossen ist, gelten sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes. Daher sollte jedes Unternehmen eine Betriebsvereinbarung treffen, die die private Nutzung regelt. Diese kann z.B. dann von größerer Bedeutung werden, wenn z.B. ein Verdacht auf übermäßigen Gebrauch, Missbrauch oder gar auf eine Straftat wie Datenveruntreuung, Manipulation oder gar auf pädophiles Verhalten vorliegt und Internet und/oder E-Mail Aktivitäten analysiert werden sollten/müssten.