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Arbeitszeitbetrug

Die private Nutzung von E-Mails und Internet am Arbeitsplatz ist nach wie vor in den meisten deutschen Unternehmen erlaubt oder zumindest geduldet. Gegen eine gelegentliche, verantwortungsbewusste, private Nutzung hätte wohl kaum ein Arbeitgeber etwas einzuwenden, wenn diese „Duldung“ nicht doch auch gelegentlich massive ausgenutzt würde.

So gaben laut einer von WebSense in Auftrag gegebenen Studie „Web@work“ 41 Prozent der deutschen Angestellten an, wöchentlich über drei Stunden mit privatem Surfen am Arbeitsplatz zu verbringen. In einem Fall hatte ein Arbeitnehmer über 30.000 Dateien pornographischen Inhalts herunter geladen. Kritischer wird es, wenn es sich um Kinderpornographisches Material handelt. Newsletter, Ebay, Reiseportale, XING oder Facebook wollen auch nicht vernachlässigt sein.

Anfrage Computer Forensik

Über E-Mails hält man private Kontakte, tauscht die neusten Informationen aus, verabredet sich oder … verschickt vertrauliche Firmeninterna, was letztendlich eine Straftat darstellt.

Soweit vom Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsanlagen erlaubt oder diese nicht explizit ausgeschlossen ist, gelten sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes. Daher sollte jedes Unternehmen eine Betriebsvereinbarung treffen, die die private Nutzung regelt. Diese kann z.B. dann von größerer Bedeutung werden, wenn z.B. ein Verdacht auf übermäßigen Gebrauch, Missbrauch oder gar auf eine Straftat wie Datenveruntreuung, Manipulation oder gar auf pädophiles Verhalten vorliegt und Internet und/oder E-Mail Aktivitäten analysiert werden sollten/müssten.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Mitarbeiter kopiert unternehmensinterne Informationen (Kundendatenbank, Entwicklungsunterlagen, Projektunterlagen, Vertragsunterlagen, Marketingpläne oder gar Fusionspläne …). Bevor er das Unternehmen verlässt, bewirbt sich bei einem Wettbewerber, will sich selbständig machen oder bietet die Informationen  zum Verkauf an.
  • Ein Administrator erstellt sich die gleichen Profile (Zugangsberechtigungen) wie sie neuen Mitarbeitern u.a. einem neuen Entwicklungsleiter, eingerichtet werden, auf seinem PC. So erlangte er Zugang u.a. zu allen Entwicklungsunterlagen, die eigentlich nur dem neuen Entwicklungsleiter  zugänglich sein sollten.


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